Der Religionsunterricht ist ein normales Schulfach wie jedes andere auch und hat dennoch seine Besonderheiten. Da es hin und wieder zu Nachfragen kommt, hier nur ein paar kleine Stichworte dazu:
- Er ist ordentliches Lehrfach im Fächerkanon der 1. bis 12. Klassen.
- Er wird von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet und von staatlichen und kirchlichen Lehrkräften gehalten. Da staatliche Lehrkräfte nicht immer ausreichend zur Verfügung stehen, werden kirchliche Lehrkräfte (Gemeindepädagogen oder Pfarrer) beauftragt.
- Er ist offen für alle Schülerinnen und Schüler egal ob evangelisch oder anders oder gar nicht religiös. Mit dieser Offenheit ist es auch keine „Christenlehre“, sondern eine Wissensvermittlung über Welt-Religionen, Religiosität allgemein und dem christlichen Wertekanon. Dazu gibt es wie in jedem anderen Schulfach auch einen verbindlichen Lehrplan.
- In der Regel sind alle getauften Schülerinnen und Schüler automatisch im Religionsunterricht angemeldet. Auf Antrag kann in den Ethikunterricht gewechselt. Ebenso kann auf Antrag vom Ethikunterricht in den Religionsunterricht gewechselt werden.
- Oft liegt der Religionsunterricht im Randstundenbereich. Hierbei hat sich gezeigt: Wenn die Religionslehrer und Eltern der Religionsschüler gemeinsam bei der Schulleitung darum bitten, kann es zu besseren Zeiten kommen.
- Fragen zum Religionsunterricht können gern an mich (A.Sidon) oder an Bezirkskatechet Tobias Richter gestellt werden (tobias.richter@evlks.de oder 03583/54037)
- Unsere ergänzenden Angebote zum Religionsunterricht finden Sie hier auf unseren Seiten.
- Material und weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Landeskirche und allgemeine Anmerkungen und Informationen auf den Seiten des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes Deutschland e.V. (REMID)