Hochzeiten & Taufen in der Bergkirche Oybin

Trauungen in der Bergkirche Oybin

Bergkirche Oybin - Hochzeitskirche
Bergkirche Oybin, auch Hochzeitskirchlein genannt.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit der Pfarrerin einen Termin für Ihre Trauung in der Bergkirche Oybin und beantragen eine Überweisung (Dimissoriale) Ihres Heimatpfarramtes. Ohne dieses Dokument dürfen wir Sie nicht trauen. Setzen Sie sich also rechtzeitig mit Ihrem Heimatpfarramt in Verbindung. (Das „Dimissoriale“ ist eine Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen, z.B. Taufe, Trauung o.ä., ermächtigt. Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn uns das entsprechende Anmeldeformular vorliegt. Wenn Sie also in der Bergkirche Oybin getraut werden möchten, müssen Sie in jedem Falle Ihre Trauung im Pfarramt Ihres Heimatortes (Hauptwohnsitz) anmelden. Das Anmeldeformular wird uns dann zugeschickt oder Ihnen ausgehändigt. Bringen Sie zur Anmeldung bitte beide Ihre Geburts-, Tauf- und Konfirmationsurkunden mit.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich in der Bergkirche Oybin von der Pfarrerin / dem Pfarrer trauen zu lassen, die / der in Ihrem Heimatort für Sie zuständig ist. Sprechen Sie dies bitte mit ihr / ihm und uns rechtzeitig ab.

In jedem Fall muss der Trauung ein Traugespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer vorausgehen, die / der die Trauung vollzieht. In der Regel wird dieses Gespräch etwa einen Monat vor Ihrer Trauung geführt. Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin.

Sollte Ihre standesamtliche Eheschließung bereits erfolgt sein, so bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch zum Traugespräch mit. Ohne Vorlage Ihres Familienstammbuches (Bestätigung Ihrer standesamtlichen Eheschließung) dürfen wir keine Trauung vornehmen. Wenn die Vorlage zum Traugespräch nicht möglich ist, legen Sie es bitte zum Traugottesdienst vor.

Dem Brautpaar / Jubiläumspaar müssen wir eine Kirchenbenutzungsgebühr in Höhe von 100,00 € berechnen. Findet die Trauung / Jubiläumsfeier während eines Gottesdienstes der Kirchgemeinde Lückendorf-Oybin statt, entfällt diese Gebühr.

Bei Trauung durch einen Oybiner Pfarrer kommt eine Traugebühr in Höhe von 25,00 € sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € hinzu. Für Brautpaare, die der ev.-luth. Kirchgemeinde Lückendorf-Oybin angehören, entfallen alle genannten Gebühren.

Am Ende des Gottesdienstes sammeln wir Geld (Kollekte), das für die Arbeit der ev.-luth. Kirchgemeinde Lückendorf-Oybin bestimmt ist, insbesondere für die Erhaltung der Bergkirche Oybin.

Ihre Trauung ist ein Gottesdienst. Da sich das, was in einem Gottesdienst geschieht, ohnehin nicht in Bild oder Ton festhalten lässt, bitten wir Sie auf Foto- und / oder Videoaufnahmen während der Trauung zu verzichten. Wenn Sie sich dennoch für Aufnahmen entscheiden, sollten Sie einen Fotografen bzw. Kameramann beauftragen. Er kann von der Empore aus das Geschehen am besten verfolgen. Das Betreten des Altarplatzes mit Fotoapparat bzw. Videokamera während des Gottesdienstes ist zu unterlassen. Aufnahmen mit zusätzlichen technischen Hilfsmitteln (Blitzlicht, Filmleuchte) sind nicht gestattet.

Auf dem Altar stehen für Ihre Trauung zwei Blumensträuße. Wegen der reichhaltigen farblichen Gestaltung der Kirche raten wir von zusätzlichem Blumenschmuck ab. Das Streuen von Blumen ist nur außerhalb der Kirche gestattet.

Taufen in der Bergkirche Oybin

Zunächst legen Sie gemeinsam mit uns den Termin für den Tauftag fest. Sie erhalten im Pfarramt ein Anmeldeformular für die Taufe, das Sie bitte spätestens eine Woche vor dem Tauftag ausgefüllt zurückgeben.
Legen Sie bitte dem Anmeldeformular auch die Geburtsurkunde Ihres Kindes und die Patenbescheinigungen auswärtiger Paten bei.

Wir vereinbaren ein Taufgespräch, in dem wir alle weiteren Fragen besprechen.

Wenn die Taufeltern nicht der Kirchgemeinde Lückendorf-Oybin angehören: Voraussetzung für die Taufe in der Bergkirche Oybin ist eine Überweisung (Dimissoriale) Ihres Heimatpfarramtes. Ohne dieses Dokument dürfen wir die Taufe nicht vornehmen. Setzen Sie sich also rechtzeitig mit Ihrem Heimatpfarramt in Verbindung. Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn uns das entsprechende Anmeldeformular vorliegt.
Wenn die Taufe also in der Bergkirche Oybin erfolgen soll, müssen Sie in jedem Falle die Taufe im Pfarramt Ihres Heimatortes (Hauptwohnsitz) anmelden. Das Anmeldeformular wird uns dann zugeschickt oder Ihnen ausgehändigt. (Das „Dimissoriale“ ist eine Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen, z.B. Taufe, Trauung o.ä., ermächtigt.)

Die Taufe von Kindern ist möglich, wenn

  • wenigstens ein Elternteil der Kirche angehört und
  • auch der nichtchristliche Elternteil der christlichen Erziehung seines Kindes in Religionsunterricht, Christenlehre und Konfirmandengruppe zustimmt und
  • wenigstens ein Pate für den Täufling zur Verfügung steht sowie
  • die christliche Erziehung und kirchliche Unterweisung des Täuflings gewährleistet wird

Das Patenamt kann übernehmen

  • wer zur Gemeinde oder einer anderen christlichen Kirche gehört (die Hälfte der Paten sollen der evangelischen Kirche angehören)
  • wessen Kind getauft (und konfirmiert) ist und an der christlichen Unterweisung teilnimmt
  • wer dieses Amt gewissenhaft ausüben will
  • wer zur Taufe seines Patenkindes als Taufzeuge anwesend ist

Auswärtige Paten benötigen eine Patenbescheinigung ihrer Heimatgemeinde (siehe auch oben unter „Anmeldung“).

Da Ihr Kind durch die Taufe in die christliche Gemeinde aufgenommen wird, sollte die Taufe möglichst in Gegenwart der Gemeinde stattfinden, also während eines Gemeinde-Gottesdienstes. Für Taufen, die nicht im Rahmen eines Gemeinde-Gottesdienstes stattfinden, müssen wir eine Kirchenbenutzungsgebühr in Höhe von 100,00 € berechnen. Findet die Taufe während eines Gottesdienstes der Kirchgemeinde Lückendorf-Oybin statt, entfällt diese Gebühr.

Am Ende des Gottesdienstes sammeln wir Geld (Kollekte), das für die Arbeit der ev.-luth. Kirchgemeinde Lückendorf-Oybin bestimmt ist, insbesondere für die Erhaltung der Bergkirche Oybin.

Die Taufe ist ein Gottesdienst. Da sich das, was in einem Gottesdienst geschieht, ohnehin nicht in Bild oder Ton festhalten lässt, bitten wir Sie auf Foto- und / oder Videoaufnahmen während der Taufe zu verzichten. Wenn Sie sich dennoch für Aufnahmen entscheiden, sollten Sie einen Fotografen bzw. Kameramann beauftragen. Er kann von der Empore aus das Geschehen am besten verfolgen. Das Betreten des Altarplatzes mit Fotoapparat bzw. Videokamera während des Gottesdienstes ist zu unterlassen. Aufnahmen mit zusätzlichen technischen Hilfsmitteln (Blitzlicht, Filmleuchte) sind nicht gestattet.