Die sächsische Landeskirche zur Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020

Text von der Homepage evlks.de


17. April 2020

DRESDEN – Die sächsische Landeskirche nahm heute die neue Corona-Schutz-Verordnung zur Kenntnis, die ab Montag, 20. April 2020 in Sachsen gelten wird. Mit besonderer Aufmerksamkeit hat sie darin die Regelungen wahrgenommen, die das kirchliche Leben betreffen.  

Landesbischof Tobias Bilz sagte dazu: „Ich schätze es, dass auch in der Krise Seelsorge und verschiedene Formen kirchlichen Lebens möglich sind. Nun freut es mich, dass ab kommender Woche auch Gottesdienste im kleinen Rahmen wieder gefeiert werden können. Als Kirche tragen wir aus Nächstenliebe, Einsicht und Verantwortung die Regeln für das Zusammenleben der Menschen im Freistaat Sachsen mit.“

Aus Sicht der Landeskirche ist die Lage unverändert ernst. Für alle Formate kirchlichen Lebens werden die erforderlichen Schutzkonzepte unverzüglich erarbeitet.

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